Die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumentenschutz haben bereits 2013 vor undurchsichtigen und teilweise gesetzeswidrigen Klauseln bei den Verträgen der Veranstalter von Maturareisen gewarnt. (Artikel VKI)
Mittlerweile scheuen sich die Veranstalter auch nicht, noch nicht eigenberechtigte SchülerInnen zur Unterzeichnung zu drängen. Lesen Sie mehr:Da wir bereits die ersten Meldungen von Schülern der 5. Klasse erhalten haben, dass wahrscheinlich auch dieses Jahr kurzfristige Änderungen bei der tatsächlichen Buchung zu erwarten sind:
Bitte die Verträge genau durchlesen, damit nicht aus dem tollen Hotel am Strand, die Herberge unter der Autobahn wird. :-/
Eine Lesehilfe finden Sie hier: https://europakonsument.at/de/page/maturareisen-z
Ganz neue Masche:
Die Keiler der großen Veranstalter verwenden teilweise auch unseriöse Vorgehensweisen bei den Abschlüssen der Verträge:
SchülerInnen werden vor der Schule abgefangen und, besonders wenn diese(r) noch nicht eigenberechtigt ist (d.h. schon ab der 3. Klasse vorgekommen), zur Unterschrift veranlasst.
Wenn der bzw. die SchülerIn im 5. Schuljahr eigenberechtigt ist, wird diese(r) mit seinem Vertragsabschluss konfrontiert.
Die verklauselten Stornosummen betragen 200,- € und mehr.
Ebenfalls sind zusätzliche Bearbeitungskosten und Zuschläge noch nicht in den „All-In“ Preisen enthalten, siehe KI_2015_Maturareisen_NEU der AK.
Sie haben in so einem Fall natürlich ein außerordentliches Rücktrittsrecht, machen Sie davon Gebrauch und zahlen sie nicht!
Wir haben bereits erreicht, dass von der HTL ein Betretungsverbot für diese Keiler ausgesprochen wurde, leider kann die Direktion vor dem Schulgebäude ein Ansprechen nicht verhindern.