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Ferialpraxis

Leider gibt es keine einheitliche Regelung für Ferialpraktikanten in Österreich.

Geregelt werden die gesetzlichen Mindestrahmenbedingungen normalerweise in den Kollektivverträgen, aber nicht alle Branchen haben Ferialpraktikanten in ihre Regelungen aufgenommen.

 

Habe ich Anspruch auf ein Entgelt?

Sollte ein KV keinen Hinweis liefern, so ist ein etwaiges Entgelt reine Verhandlungssache, üblicherweise wird ein „Taschengeld“  unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2015: 405 €/Monat) möglich sein.
Alle KV’s finden sie hier zum Abruf: https://www.kollektivvertrag.at

Wird ein Entgelt für die Ferialpraxis gezahlt, so fallen – über der Geringfügigkeitsgrenze – auch Steuern und Versicherungsbeiträge an.
Aus diesem Grund wird das von vielen Firmen vermieden.

Trotzdem ist der Schüler für die Dauer der Ferialpraxis Unfall versichert, mehr dazu hier:
Sozialversicherung zur Ferialpraxis  Abschnitt: Echte Ferialpraktikanten,    bzw. Information der WKO
Es liegt in so einem Fall eine Unfallversicherung seitens der Schülerunfallversicherung vor, alle anderen Versicherungen werden von der Versicherung der Erziehungsberechtigen abgefangen (zB Krankenversicherung).

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die durchgeführte Ferialpraxis wird seitens der beschäftigenden Firma eine Bestätigung ausgestellt, das Formular für die Ferialpraxis erhält Ihr Kind im Schüleroffice, einfach nach dem Ferialpraxiszettel fragen  😉

Gleichzeitig empfiehlt sich das Führen eines Tagebuchs (Welcher Tag, welche Baustelle, welche Tätigkeit, wie viele Stunden), sollte es am Ende der Beschäftigung zu einem Disput kommen.
Eine Form von temporärem Dienstvertrag wäre ebenfalls zu empfehlen.  Dazu Empfehlungen der AK  , aber Achtung: Ferialjob ist nicht Ferialpraxis!

Weitere beachtenswerte Regelungen?
Die sonstigen Rahmenbedingungen findet man sehr gut in dieser AK Broschüre zusammengestellt
Ab Seite 11, die maximalen Arbeitszeiten, ab Seite 28  die Einschränkungen der möglichen Tätigkeiten. (gefährliche Tätigkeiten)